grund der derzeitigen finanziellen Verhältnisse nicht realistisch ist. Bei dieser Sachlage ist dem Beschwerdeführer für das vorliegende Kassationsverfahren die unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu bewilligen und ihm in der Person von Rechtsanwältin _____ eine unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen. Das Gericht beschliesst: 1. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung für das Kassationsverfahren wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.