a) Die Vorinstanz erwog, allein die Genehmigung des betrieblichen Spesenreglementes durch das kantonale Steueramt berechtige entgegen vorderrichterlicher Ansicht noch keineswegs zur Annahme, dass dem Beschwerdeführer tatsächlich im Durchschnitt monatliche kundenbedingte Auslagen von Fr. 600.-- erwachsen würden. Zwingend lasse sich aufgrund einer solchen Genehmigung durch das kantonale Steueramt bloss schliessen, dass der besagte Betrag dem Mitarbeiter frei von Steuern und ohne Abzug von Sozialabzügen zur Verfügung - 26 -