Damit würden die fixen Kosten auf ein Minimum reduziert, gleichzeitig bleibe aber - bei entsprechendem Geschäftsergebnis - ein höherer Lohn trotzdem möglich. Die Ausführungen der Vorinstanz an dieser Stelle - insbesondere diejenigen betriebswirtschaftlicher Natur - seien zusammenfassend vorwiegend spekulativ und keineswegs notorisch. Es handle sich - 20 - somit um willkürliche tatsächliche Annahmen im Sinne von § 281 Ziff. 2 ZPO (KG act. 1 S.10).