d) aa) Dass bei anderen Mitarbeitern eine Nulllohnrunde resultiert habe, fährt der Beschwerdeführer fort, könne ganz einfach damit erklärt werden, dass sein Lohn auch nach der Kürzung immer noch einiges höher sei als der eines "einfachen" Angestellten. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass nicht im Einzelnen darüber zu spekulieren sei, weshalb vom Verwaltungsrat diese oder jene Massnahme getroffen worden sei und ob diese als sinnvoll erscheine oder nicht. Tatsache sei, dass der Verwaltungsratspräsident sowie der Delegierte der Holding gegenüber der Vorinstanz bestätigt hätten, dass die Kürzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nötig gewesen sei.