stungs- und erfolgsabhängigen Entschädigungen, welche zwecks Vermeidung künftiger finanzieller Engpässe in einem Unternehmen als erste gestrichen oder gekürzt würden und nicht die regulären Löhne. Zudem entspreche es betriebswirtschaftlichen Realitäten, in Zeiten einer angespannten Wirtschaftslage die personellen Kapazitäten durch Stellenabbau anzupassen und nicht durch punktuelle Lohnkürzungen. Im Gegenteil werde das verbleibende Personal vor Kürzungen der fixen Entschädigung so weit wie möglich verschont, um nicht zusätzlich zur gestiegenen Arbeitsplatzunsicherheit auch die Motivation und die Leistungsbereitschaft zu unterlaufen.