c) Die Ausführungen der Vorinstanz beziehen sich auf folgende Stellen der persönlichen Befragung des Beschwerdeführers (ER Prot. S. 30 und S. 37): "Können Sie mir sagen, in welchem Bereich die Mitarbeiter C. und D. tätig sind? Herr C. ist Projektleiter und Herr D. Serviceleiter. Haben sich die Löhne dieser beiden Mitarbeiter auch verändert? Diese Frage möchte ich nicht beantworten, denn es handelt sich um eine firmeninterne Angelegenheit. Sind Sie in der Geschäftsleitung tätig? Ja, ich bin Geschäftsführer der Firma.