worden seien, im Betrieb der E. AG ausser dem Beschwerdeführer aber niemand eine Lohnreduktion erlitten habe. Zur anschliessenden Frage, ob er demnach e contrario bei der Firma E. der Einzige mit einer Lohneinbusse gewesen sei, habe der Beschwerdeführer ausgeführt, der Einzige gewesen zu sein, der die Lohneinbusse akzeptiert habe und dass die anderen 'gegangen worden seien'.