2.4 a) Die Beschwerde befasst sich sodann in verschiedener Hinsicht mit folgendem Abschnitt der vorinstanzlichen Erwägungen (KG act. 2 S. 14): Die dem Beschwerdeführer in der persönlichen Befragung unterbreitete Frage, so die Vorinstanz, ob auch der Projektleiter C. sowie der Serviceleiter D. eine Lohnveränderung hätten hinnehmen müssen, habe er zu beantworten verweigert.