ehelichen Liegenschaft ihren Wohnstandard zumindest einstweilen beibehalten - 12 - kann, rechtfertigt sich in Fällen wie dem vorliegenden durch das zusätzlich zu beachtende Interesse der Kinder an einer möglichst stabilen Lebenssituation, und vermag den beschwerdeführerischen Standpunkt, Anspruch auf den selben Wohnstandard zu haben, nicht zu stützen.