Warum er bei den von ihm als massgeblich bezeichneten Nettoeinkünften von Fr. 6'003.-- nach Wohnungen bis ca. Fr. 2'000.-- gesucht und schliesslich Wohnkosten im Umfang von weit mehr als einem Drittel seiner Einkünfte in Kauf genommen habe, erweise sich gemessen an der konkreten Höhe der Miete sowie dem Umstand, dass mit den derart reduzierten Einnahmen inskünftig zwei Haushalte zu finanzieren gewesen seien, schlechterdings als nicht nachvollziehbar. Dies umso mehr, als der Beschwerdeführer aufgrund der neuen finanziellen Situation Einschränkungen in der bisherigen Lebenshaltung offenbar als unausweichlich erachtet habe, wie er - wenn auch bloss im Hinblick auf die