Der Beschwerdeführer sei seinen eigenen Darstellungen zufolge über die anstehende Einkommenssenkung seit Dezember 2002 im Bilde gewesen. Warum er bei den von ihm als massgeblich bezeichneten Nettoeinkünften von Fr. 6'003.-- nach Wohnungen bis ca. Fr. 2'000.-- gesucht und schliesslich Wohnkosten im Umfang von weit mehr als einem Drittel seiner Einkünfte in Kauf genommen habe, erweise sich gemessen an der konkreten Höhe der Miete sowie dem Umstand, dass mit den derart reduzierten Einnahmen inskünftig zwei Haushalte zu finanzieren gewesen seien, schlechterdings als nicht nachvollziehbar.