2.3 a) Wenn die Vorinstanz es als gänzlich unverständlich und schlechterdings nicht nachvollziehbar erachte, dass der Beschwerdeführer trotz der (reduzierten) Einkommenverhältnisse eine 4 ½-Zimmer-Wohnung gemietet habe und sie den Abschluss dieses Mietvertrages als Indiz für ein höheres als das von der Arbeitgeberin bestätigte Einkommen werte, sei dies als eine willkürliche tatsächliche Annahme im Sinne von § 281 Ziff. 2 ZPO zu qualifizieren. Zwar möge diskutabel sein, ob die Miete der fraglichen Wohnung angesichts des Mietzinses und - 10 -