Davon abgesehen habe der Beschwerdeführer noch im Februar 2002 eine Abschlussprämie von Fr. 20'000.-- bezogen, welche auf den Geschäftsgang des Jahres 2001 zurückgehe. Seit diesem Zeitpunkt habe sich die allgemeine Wirtschaftslage notorischerweise zwar nicht zum Besseren, jedoch auch nicht zum Schlechteren verändert. Nachgerade ein im Bereich Elektronik, sanitäre Einrichtungen und Heizung tätiges Unternehmen dürfte von wirtschaftlichen Schwankungen weniger betroffen sein, als Betriebe, deren Dienstleistungsangebote auf nur ein Tätigkeitsgebiet beschränkt seien. - 8 -