Bezüglich der Anträge Ziff. 2 und 3 (Besuchsrecht, Kinderanhörung) wird der Anschlussrekurs abgewiesen. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes in der Person von RAin ____ für das zweitinstanzliche Verfahren wird ebenfalls gutgeheissen.