Der Anschlussrekurs wird teilweise gutgeheissen, und Dispositivziffer 3 der Verfügung des Einzelrichters im summarischen Verfahren des Bezirksgerichts ____ vom 6. Juni 2003 betreffend Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird durch folgende Fassung ersetzt: "3. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes in der Person von RAin ____ wird gutgeheissen."