Ob das Handelsgericht zu Recht annimmt, die vorliegende Klage betreffe materiellrechtlich individualisierte Rechtsbegehren und ob dies unter dem Gesichtspunkt von Art. 71 PatG nicht zutreffe, wie die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf patentrechtliche Lehre und bundesgerichtliche Rechtsprechung vorbringt (KG act. 1 S. 13 f. Ziff. 6.9), ist eine Frage der Anwendung von Bundesrecht und nicht im kantonalen Kassationsverfahren zu prüfen (Art. 43 OG, § 285 ZPO). - 15 -