Bezüglich des ersten Patents begründet die Beschwerdeführerin in mehreren Rechtsschriften und im Detail, weshalb sie ihren Anspruch auf dieses stütze. Dieses unterschiedliche Vorgehen der Beschwerdeführerin spricht dagegen oder lässt mindestens daran zweifeln, dass diese das zweite Patent ebenfalls als Anspruchsgrundlage in den vorliegenden Prozess eingelegt haben wollte. Hinzu - 14 -