c) Die Beschwerdeführerin verwies in der Replik auf das neue, damals erst angemeldete, aber noch nicht erteilte Europäische Patent bezüglich der Laminate und kündigte an, die Klage werde auch auf dieses gestützt werden (HG act. 17 S. 18). In ihrer Stellungnahme zur Duplik der Beschwerdegegnerin hielt die Beschwerdeführerin fest, dieses zweite Patent sei nun erteilt, und reichte dieses Patent ein (HG act. 25 S. 16). An der genannten Stelle bezieht sich die Beschwerdeführerin auf Ausführungen der Beschwerdegegnerin in der Duplik (HG act. 21 S. 28), welche sich wiederum auf die zitierten Ausführungen der Beschwerdeführerin in der Replik bezüglich des angemeldeten zweiten Patents be-