Es habe auch keine Rückfrage an die Beschwerdeführerin gestellt, obwohl zwischen der Erklärung und dem Urteil die Referentenaudienz stattgefunden habe. Die lakonische Erklärung „Dieses Patent ist nun erteilt“ habe nach Treu und Glauben nicht als Einbringung einer neuen Klagegrundlage verstanden werden können, denn diese Erklärung sei zusammenhanglos am Schluss einer Eingabe gestanden, die ausschliesslich zum Zweck der Stellungnahme zu Noven der Duplik gedient habe und auch so betitelt gewesen sei. Weiter sei die Beschwerdeführerin von einem in Patentprozessen erfahrenen Anwalt vertreten gewesen.