Wie die trockene Erklärung „Dieses Patent ist nun erteilt.“ in einer Rechtsschrift, in welcher die Beschwerdeführerin ausschliesslich zu neuen Behauptungen in der Duplik habe Stellung nehmen können, nach Treu und Glauben zu verstehen gewesen sei, untersuche das Handelsgericht nicht. Es habe auch keine Rückfrage an die Beschwerdeführerin gestellt, obwohl zwischen der Erklärung und dem Urteil die Referentenaudienz stattgefunden habe.