des Rechtsbegehrens 1.1. nicht nur durch den Begriff „Haftschicht“ definiert, sondern auch durch die weiteren Begriffe „ohne Belassung von Stanzstegen“ und „wobei die Karte allein durch die Haftschicht im Formular gehalten wird“. Dies schliesse die blosse Wirkung der Oberflächenkräfte aus, da solche Kräfte längst nicht genügen würden, um eine Karte ohne Stanzstege bei der Verarbeitung im Formular zu halten (KG act. 1 S. 6 Ziff. 3/3.1 - 3.3).