2. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Gericht zuhanden der Klägerin über ihre bisherigen Verkäufe von Formularen und Laminaten gemäss dem Rechtsbegehren 1 Auskunft zu geben, und zwar durch Erstellung einer schriftlichen chronologischen Aufstellung, aus der die Anzahl der verkauften Formulare und Laminate hervorgeht, aufge- - 3 -