{"Signatur": "ZH_KSG_001", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2004-09-27", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_KSG_001_AA040048_2004-09-27.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/EDF852A2F973114BC1256F320042623C_AA040048.pdf", "Checksum": "974fd2c93e5c4a7cc7dfc7d116ed0b2c"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AA040048"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Kassationsgericht 27.09.2004 AA040048"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Kassationsgericht 27.09.2004 AA040048"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Kassationsgericht 27.09.2004 AA040048"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Kassationsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Kassationsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Kassationsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "-"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts in Patentstreitigkeiten"}], "ScrapyJob": "446973/28/2354", "Zeit UTC": "05.09.2025 22:42:32", "Checksum": "863c6532ca9b15c32541f854ea3fdb14", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Kassationsgericht 27.09.2004 AA040048\nRegeste:\nÜberprüfungsbefugnis des Bundesgerichts in Patentstreitigkeiten\n\n „1. Es sei der Beklagten unter Androhung der Bestrafung mit\nHaft oder Busse gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle zu untersagen,\n1.1. Formulare mit heraustrennbarer Karte, auf deren Rückseite, den Bereich der Karte überdeckend, ein Trägermaterial aufgeklebt ist, das eine Trägerschicht aus Polypropylen und eine der Karte zugewandte Haftschicht aus\nPolyethylen umfasst, und bei denen die Karte aus dem\nFormular bis zur Trägerschicht vollumlaufend ohne Belassung von Stanzstegen ausgestanzt ist, wobei die Karte\nallein durch die Haftschicht aus Polyethylen auf dem\nFormular gehalten wird und die Haftschicht so eingestellt\nist, dass sie nach der Ablösung von der Karte praktisch\nnicht mehr klebrig ist;\n1.1.1 besonders\na. entweder Formulare mit heraustrennbarer Karte, auf deren Rückseite, den Bereich der Karte überdeckend, ein\nTrägermaterial aufgeklebt ist, das eine Trägerschicht aus\nPolyethylenterephthalat (PET) und Polyethylen (PE) und\neine der Karte zugewandte Haftschicht aus Ethylen-Vinyl-\nacetat (EVA) umfasst, und bei denen die Karte aus dem\nFormular bis zur Trägerschicht vollumlaufend ohne Be-\n- 4 -\n\nlassung von Stanzstegen ausgestanzt ist, wobei die Karte\nallein durch die Haftschicht aus EVA im Formular gehalten wird, die Haftschicht beim Ablösen der Karte auf dem\nFormular bleibt und so eingestellt ist, dass sie nach der\nAblösung von der Karte praktisch nicht mehr klebrig ist;\nb. oder Formulare mit heraustrennbarer Karte, auf deren\nRückseite, den Bereich der Karte überdeckend, ein Trägermaterial aufgeklebt ist, das eine Trägerschicht aus\nPapier und Polyethylen (PE) und eine der Karte zugewandte Haftschicht aus silikonmodifiziertem Polyethylen\numfasst, und bei denen die Karte aus dem Formular bis\nzur Trägerschicht vollumlaufend ohne Belassung von\nStanzstegen ausgestanzt ist, wobei die Karte allein durch\ndie Haftschicht aus silikonmodifiziertem Polyethylen im\nFormular gehalten wird, die Haftschicht beim Ablösen der\nKarte auf dem Formular bleibt und so eingestellt ist, dass\nsie nach der Ablösung von der Karte praktisch nicht mehr\nklebrig ist;\nherzustellen, anzubieten, zu verkaufen oder anderweitig\nin Verkehr zu bringen;\n\n1.2. Laminate aus - in dieser Reihenfolge - einer Trägerschicht Polypropylenschicht (PP), einer Haftschicht Polyethylenschicht (PE), einer Deckschicht, einer Perma-\nnent-Haftkleberschicht und einem Silikonpapier, bei welchen die Polyethylenschicht so ausgestaltet ist, dass sie\nsich von der Polyethylenterephthalatschicht zerstörungsfrei abziehen lässt und nach dem Ablösen praktisch nicht\nmehr klebrig ist,\n1.2.1 besonders\na. entweder Laminate aus - in dieser Reihenfolge - einer\nPolyethylenterephthalatschicht (PET) Polypropylenschicht\n(PP), einer Polyethylenschicht (PE), einer Etylen-Vinyl-\nacetat (EVA)-Schicht Polyethylenshcicht (PE), einer Poly-\npropylen-Schicht (PP),einer Permanent-Haftkleberschicht\nund einem Silikonpapier, bei welchen die EVA-Schicht so\nausgestaltet ist, dass sie sich von der Polyethylenterephthalatschicht zerstörungsfrei abziehen lässt und\nnach dem Ablösen praktisch nicht mehr klebrig ist,\nbesonders das Laminat „Quick Tag 3“,\nb. oder Laminate aus - in dieser Reihenfolge - einer Papierschicht Polypropylenschicht (PP), einer silikon-modifizier-\nten Polyethylenschicht Polyethylenschicht (PE), einer\nPolypropylen-Schicht (PP),einer Permanent-Haftkleber-\nschicht und einem Silikonpapier, bei welchen die silikon-\n- 5 -\n\nmodifizierte Polyethylenschicht so ausgestaltet ist, dass\nsie sich von der Polyethylenterephthalatschicht zerstörungsfrei abziehen lässt und nach dem Ablösen praktisch\nnicht mehr klebrig ist,\nbesonders das Laminat „Quick Tag 4“\nherzustellen, anzubieten, zu verkaufen oder anderweitig\nin Verkehr zu bringen;\nbesonders als Trägermaterial zur Herstellung von Formularen mit heraustrennbarer Karte anzubieten, zu verkaufen und in Verkehr zu bringen.“\n\nDie Rechtsbegehren 2 und 3 blieben unverändert.\n\n"}