Genf/München 2000, N 8, 10 zu Art. 144). Im Übrigen weisen auch diejenigen Autoren, welche grundsätzlich eine Delegation der Anhörung an den Prozessbeistand befürworten, auf einen möglichen Rollenkonflikt hin (Levante, Die Wahrung der Kindesinteressen im Scheidungsverfahren - die Vertretung des Kindes im Besonderen, Diss. Bern 2000, S. 15, 166; Reusser, in Hausheer, [hsg.], Vom alten zum neuen Scheidungsrecht, Bern 1999, S. 201; Breitschmid, a.a.O, S. 126, 132).