In der Literatur wird die Delegation der Anhörung an den Prozessbeistand der Kinder mehrheitlich als unzulässig erachtet. Dies wird damit begründet, dass die befragende Person wie ein Sachverständiger bei der Feststellung des Sachverhalts mitwirken und dem Richter das Ergebnis der Anhörung ungefiltert übermitteln müsse. Der Vertreter des Kindes könne diese Aufgabe nicht erfüllen, weil er vom Kind nicht unabhängig sei. Er würde in einen Rollen- und Interessenkonflikt geraten, weil er unter Umständen vor Gericht Aussagen machen müsste, die das Kind nicht billige.