gelte (OG act. 3 S. 5; Breitschmid, Kind und Scheidung der Elternehe, in: Das neue Scheidungsrecht, Zürich 1999, S. 107; Sutter/Freiburghaus, Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich 1999, N 9 zu Art. 145). Präzisierend sei lediglich angemerkt, dass nach einem neueren Entscheid des Kassationsgerichts die Untersuchungsmaxime dann eine weiterreichende Abklärung der Verhältnisse verlangt, wenn - wie vorliegend - die Kinderbelange unter den Eltern äusserst umstritten sind (Kass.-Nr. 2001/381 vom 10.06.2002 i.S. K., Erw. II.1.3; Kass.-Nr. AA040029 vom 10.05.2004 i.S. S., Erw.