Die Erstrichterin habe die drei Kinder angehört. Sie hätten separat angehört werden müssen, wie es sein Anwalt verlangt habe und die Richterin versprochen habe. Entgegen dieser Versprechung seien [die beiden jüngeren Söhne] zusammen angehört worden. Drei Wochen später hätten sie unter dem Druck ihrer Umgebung einen Brief geschrieben, in welchem sie alles, was sie vor der Richterin gesagt hätten, widerrufen hätten. Entgegen seinem Wunsch seien die Kinder kein zweites Mal vorgeladen worden. Sodann habe sich die Erstrichterin selber widersprochen, indem sie nach der Anhörung der Kinder etwas anderes geschrieben habe als in ihrem Entscheid.