2. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren wird festgesetzt auf: Fr. 12'000.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 420.-- Schreibgebühren, Fr. 190.-- Zustellgebühren und Porti. 3. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin für das Kassationsverfahren eine Prozessentschädigung von Fr. 250.-- zu bezahlen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien und das Handelsgericht des Kantons Zürich, je gegen Empfangsschein.