2. Gegen dieses der Beschwerdeführerin am 12. Dezember 2003 zugestellte (HG act. 30A) handelsgerichtliche Urteil richtet sich die vorliegende, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien fristwahrend (vgl. § 287 ZPO sowie § 140 Abs. 1 GVG und §§ 191/192 GVG) eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde vom 31. Januar 2004 (KG act. 1). Darin beantragt die Beschwerdeführerin die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung der Sache zur Durchführung eines Beweisverfahrens und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz (KG act. 1 S. 1). Ein - 4 -