Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 18. November 2003 (HG020403/U/zs) - 2 - Das Gericht hat in Erwägung gezogen: I. 1.a) Bei der Beschwerdeführerin (Aberkennungsklägerin) handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, deren Zweck darin bestand und besteht, das Einfamilienhaus an der A.-Strasse 00 in B. zu kaufen und an den klägerischen Vertreter (C.) zu vermieten (vgl. HG act. 2/1 S. 2, Ziff. 1).