ren Tatbestand nach die Voraussetzung der Rechtskraft erfülle, unter Hinweis auf die ungenügende Mitteilung noch nach Jahr und Tag in Zweifel gezogen werden könne. Insbesondere sei es bedenklich, wenn die Rechtskraft eines Scheidungsurteils (und damit die Gültigkeit einer neuen Ehe) mit dem Hinweis auf die ungenügende Verkündung in Zweifel gezogen werden könnte (Guldener, a.a.O., S. 280). Das von Guldener angesprochene Problem besteht jedoch auch bei der Anfechtung mit einem ausserordentlichen Rechtsmittel und spricht somit für sich alleine nicht gegen die Annahme der Nichtigkeit. Hingegen muss die Unrechtmässigkeit der öffentlichen Vorladung/