6.4 a) Die Beschwerdeführer bringen sodann vor, sie hätten die Herausgabe der Studie "Monetäre Bewertung der Haushaltarbeit, 3. Auflage 1990" von Ria Wiggenhauser verlangt (Dokument Nr. 11), doch nehme das Obergericht an, dass sie - die Beschwerdeführer - bereits im Besitze derselben seien. Dabei verkenne es, dass es sich bei der im Zivilprozess eingereichten Beilage Nr. 47 nicht um die verlangte Studie aus dem Jahre 1990, sondern um die Berechnungsansätze der Fachstelle für monetäre Haushaltbewertung für die Jahre 1987- 1998 handle.