14 EMRK) nicht die Rede sein. Soweit die Beschwerdeführer vorbringen, ihre Fähigkeit sei nicht nur anhand des Aktenherausgabeverfahrens, sondern "als Ganzes" zu beurteilen, sind sie darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob sie mit der selbständigen Führung des parallel laufenden Schadenersatzverfahrens überfordert sind, nicht im Rahmen der vorliegenden Nichtigkeitsbeschwerde zu beant- - 11 - worten ist. Damit vermögen die Beschwerdeführer keinen Nichtigkeitsgrund darzutun.