6 EMRK die Nichtabnahme von Beweisen gerügt, ohne dass dabei ausgeführt wird, an welcher Stelle dem Obergericht welche Beweise vergeblich offeriert worden seien (KG act. 1 S. 39 bzw. S. 60/61). An anderer Stelle wird behauptet, es sei die unentgeltliche Prozessführung trotz intakter Prozesschancen "verwehrt" worden, ohne dass dargelegt wird, wann überhaupt ein entsprechender Antrag gestellt bzw. vom Obergericht abgelehnt worden sei (KG act. 1 S. 60 oben). Nach dem oben Gesagten ist auf solche Rügen nicht einzutreten;