In ihrer Beschwerdeschrift verlangen sie die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Zurückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz (KG act. 1 S. 2). Die gleichzeitig gestellten prozessualen Anträge (Ablehnung verschiedener Kassationsrichter, Antrag betreffend Bestellung eines Rechtsvertreters nach § 29 Abs. 2 ZPO, Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung sowie um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters) wurden mit Zwischenbeschlüssen vom 12. Februar bzw. 24. Mai 2004 abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (KG act. 17 bzw. 23).