3. Gegen diesen Beschluss haben die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Dezember 2003 fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. In ihrer Beschwerdeschrift verlangen sie die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Zurückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz (KG act. 1 S. 2).