Das weiss ich nicht. Ich fand diesen Revers einmal bei meinen Unterlagen, und ich war nach dem ganzen Geschäft der Ansicht, dass ich ihm diesen Betrag schuldig war und führte diesen in meiner Steuererklärung auf. Ich bin mir aber nicht mehr sicher. Eigentlich sollte man es ja wissen, ob man jemandem etwas schuldet oder nicht, aber ich kann mich auch nur an die schönen Stunden mit meiner Frau erinnern und die anderen vergass ich, dennoch schliesse ich nicht aus, dass wir auch Streit hatten. Auf Ergänzungsfragen von RA Dr. von Segesser: Interessierte sich der Steuerkommissär für diese Position?