4/46 gleichzeitig mit der Schuldanerkennung act. 107/1 habe zukommen lassen. Die Hintergründe dieses Geschäftes seien unbekannt. Freiwillig verpflichte sich jedenfalls niemand, dem Vertragsgegner gegen die Aushändigung von Nonvaleurs einen derartigen Betrag zu bezahlen (KG act. 2 S. 46 und 47).