"Dieses Verzeichnis gilt als richtig befunden und genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats vom Versandtag an gerechnet ein schriftlicher Einwand gegen seine Richtigkeit bei der Bank eintrifft" würden allgemeiner Bankenusanz entsprechen, treffe höchstens in Bezug auf das Vorhandensein von Vermerken im Allgemeinen, aber nicht bezüglich deren Inhalts zu. So sei der Vermerk auf dem Depotauszug der Nordfinanzbank ganz anders formuliert, nämlich: "Wir bitten Sie höflich, diesen Auszug zu prüfen und uns im Falle von Unstimmigkeiten innert 4 Wochen zu benachrichtigen".