Die Bezeichnung als Freund geht über freundschaftliche Umgangsformen zur Förderung geschäftlicher Beziehungen hinaus. Im Übrigen fehlt in der Beschwerdeschrift ein Hinweis darauf, aus welchen Aktenstücken sich ergeben würde, dass ein freundschaftlicher Umgang zwischen Privatkundenbetreuer und Kunde nicht ungewöhnlich sei. Wollte sich der Beschwerdeführer auf einen - 11 -