3.1 a) Der Beschwerdeführer bringt vor, die Vorinstanz belege in keiner Weise, wie und wieso sie zur willkürlichen Annahme komme, dass die Beziehungen zwischen ihm (dem Beschwerdeführer) und X ganz besonderer Art gewesen seien (KG act. 1 S. 7 Rz 15). Wollte der Beschwerdeführer geltend machen, die Vorinstanz habe ihre Annahme nicht begründet, so erwiese sich dieser Einwand als unzutreffend.