Die am 17. Dezember 2003 eingegangene Bankgarantie wurde mit Präsidialverfügung vom gleichen Tag zurückgewiesen und der Beschwerdeführer wurde nochmals aufgefordert, innert der ihm gesetzten Frist die Prozesskaution von Fr. 150'000.-- zu leisten (KG act. 11). Mit Eingabe vom 22. Dezember 2003 reichte der Beschwerdeführer eine vom 19. Dezember 2003 datierte, den Anforderungen genügende Bankgarantie ein (KG act. 13 und 14).