3. Gegen das obergerichtliche Urteil erhob der Beschwerdeführer kantonale Nichtigkeitsbeschwerde und eidgenössische Berufung (vgl. KG act. 1 S. 2). Mit der hier zu beurteilenden Nichtigkeitsbeschwerde beantragt der Beschwerdeführer, das Urteil der II. Zivilkammer des Obergerichts sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zur Bezahlung der eingeklagten Beträge zu verpflichten, eventuell sei das angefochtene Urteil aufzuheben und der Prozess zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen (KG act. 1 S. 2 lit. A).