6% seit dem 13. April 1988 zu bezahlen; eine Mehrforderung wird vorbehalten. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 74046 des Betreibungsamtes Zürich 1 im Umfange vom CHF 14'000'000.- nebst Zins zu 6% seit 5. Dezember 1986 sei zu beseitigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten, zuzüglich CHF 410.- entsprechend den Kosten des Zahlungsbefehls vom 4. Dezember 1997 in der obengenannten Betreibung."