Zum einen zeichnete X am 5. Dezember 1986, dannzumal als "Vice President" für die Y; nachfolgend Beschwerdegegnerin) tätig, zu Lasten von Z (nachfolgend Beschwerdeführer) 900'000 Aktien der B Corporation (B) zum Preis von insgesamt US$ 2'736'772.22, welche in das Depot des Beschwerdeführers bei der Beschwerdegegnerin gelegt wurden. Gemäss Depotauszug per Ende September 1988 wiesen die B-Aktien einen Wert von Null auf (vgl. KG act. 2 S. 5). Der Beschwerdeführer verlangt von der Beschwerdegegnerin die Bezahlung von US$ 2'736'772.22. Der zweite Sachverhaltskomplex betrifft einen Letter of credit, im Verfahren als L/C__