3. Umstritten ist die Frage, ob die Voraussetzungen einer rechtsgültigen Kündigung des Mietvertrages hinreichend nachgewiesen sind und in diesem Zusammenhang Liquidität im Sinne von § 222 Ziff. 2 bzw. 226 ZPO gegeben ist; die Beschwerdeführer bestreiten dem Empfang des Kündigungsformulars und machen geltend, die vom Beschwerdegegner in Kopie eingereichten Kündigungs- - 3 -