ZPO in sachfremder Weise an, wenn sie verlange, dass er das Betreibungsamt nochmals hätte auffordern müssen, Auskunft zu erteilen, nachdem sie die Auskunft gegenüber dem Betreibungsamt bereits zweimal verweigert habe, geht die Rüge an den Erwägungen der Vorinstanz vorbei. Diese hält in dem Zusammenhang fest, dass der Beschwerdeführer nicht darlege, vom Betreibungsamt verlangt zu haben, dass die Bank alle mit dem Kunden Q. zusammenhängenden Urkunden gegenüber dem Betreibungsamt ediere. Nicht gesagt werde - so die Vorinstanz weiter -, was der Beschwerdeführer gegen ein säumiges Betreibungsamt unternommen habe (KG act. 2 S. 82).