1. Der Kläger und Beschwerdeführer gewährte nach eigener Darstellung dem deutschen Staatsangehörigen Q. ein Darlehen von insgesamt Fr. 420'000.-- (HG act. 2/2 S. 5; KG act. 2 S. 5). Da die freiwillige Rückzahlung des Darlehens in der Folge unterblieb, liess der Beschwerdeführer Guthaben Q.s bei der Beklagten und Beschwerdegegnerin (damals noch Z. Company) aus dem Konto 59'550 ZO verarrestieren (HG act. 2/5/3; HG act. 2/2 S. 5;