2. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren wird festgesetzt auf: Fr. 25'000.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 1'261.-- Schreibgebühren, Fr. 190.-- Zustellgebühren und Porti. 3. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt ..... , für das Kassationsverfahren eine Prozessentschädigung von Fr. 25'000.-- (inkl. MWSt.) zu entrichten.