Es erscheine absurd, ihm eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit von 15 % zu attestieren, ohne allerdings zu begründen, auf welche unfallbedingten Beschwerden diese Arbeitsunfähigkeit zurückzuführen sei. Gehörten die von ihm angegebenen Schwindelattacken zu seinem Beschwerdebild, oder seien es andere Beschwerden ohne Schwindelattakken, die seine Berufsunfähigkeit um 15 % reduzierten? Daraus resultiere, dass der Experte und die Vorinstanz grundsätzlich eine unfallbedingte Arbeitsunfähig- - 49 -